Deutscher Qualifikationsrahmen - DQR - 3. Grundlegendes zur Einstufung des Technikers

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Mit der Einstufung der 2 jährigen Fachschulabschlüsse, also der Techniker/ Gestalter/ Betriebswirte usw. analog zum Bachelor auf die Niveaustufe 6 wurde die „Gleichwertigkeit, aber nicht die Gleichartigkeit“ mit Hochschulabschlüssen beschlossen.

Damit wurde die Gleichwertigkeit von Beruflicher Bildung zu den Hochschulabschlüssen festgestellt.
Man erhofft sich mehr Durchlässigkeit vonseiten der beruflichen Abschlüsse im Hochschulbereich. Man spricht hier von der horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit der Bildungssysteme.
Der DQR hat weder Einfluss auf das Tarif- noch auf das Berufsausübungsrecht. Ein „Staatlich geprüfter Techniker“ ist ein Techniker und kein „Bachelor oder Ingenieur“.