3. Die Sozialpartner im Handwerk

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Die Spitzen der Sozialpartner im Handwerk sind :

§  der Zentralverband des Deutschen Handwerks, ZDH

§  der Deutsche Gewerkschaftsbund, DGB

ZDH und DGB treffen als Spitzenorganisationen für Handwerk auf der Sozialpartnerebene die Grundsatzentscheidung.

Weiteres vereinbaren auf der Bundesebene die Fachgewerkschaften und die Zentral- und Fachverbände des Handwerks.

Hier geht es z. B um die Weiterentwicklung oder Neuschaffung von Ausbildungsberufen oder Meisterprüfung.

Die Sozialpartner entwickeln hier die Inhalte und die Rahmenvereinbarungen über eine so genannte Sozialpartnervereinbarung, diese ist dann Grundlage für weitere Prüfungen in Ausschüssen und kann am Schluss durch eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministers zur Umsetzung in den Kammern gelangen. Grundlage hierzu ist die Handwerksordnung und das Berufsbildungsgesetz.