10. Die Zentralverbände des Handwerks

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Die Zentralfachverbände des Handwerks sind die Dachorganisationen der Innungen. Sie übernehmen zum Teil die Aufgaben von Tarif- und Sozialpartnern gegenüber den Gewerkschaften

Sie sind ein freiwilliger Zusammenschluss  und vertreten die Interessen eines Handwerkszweiges oder Handwerksberufs.

Die Fachverbände des Handwerks haben sich zum Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) zusammengeschlossen.

Er vertritt seine Mitgliedsverbände

§  im beruflichen Bereich,

§  im wirtschaftlichen Bereich,

§   im wirtschafts- und sozialpolitischen Bereich

§  Kultur und Brauchtum

des Handwerks.

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks ist der Vorsitzende  des UDH  und zugleich  der Präsident des Deutschen Handwerkskammertags.