Die Handwerksordnung (seit 2004)

Am 01.01.2004 trat die Handwerksordnung in Kraft, in der der staatlich geprüfte Techniker und Gestalter im § 7.2 verankert wurde.

Wie in Frühjahr 2002 vom Handwerk beschlossen und beim Stuttgarter Spitzengespräch am 27.02.2003 erneut zugesagt, war die Verankerung unsers Berufsstandes bei der Anhörung der Verbände im Bundeswirtschaftsausschuss vonseiten der Sozialpartner unstrittig.

Was hier steht, ist bestätigt durch das Schreiben vom 14.01.2004 und Grußwort Christan Lange, MdB, und Klaus Feuler, Vize. Präsident, DHKT

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