Die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005 / 36 / EU

Am 20. Oktober 2007 trat die EU–Richtlinie „2005/36/EG" zur gegenseitigen Anerkennung der Berufsqualifikation in Kraft.

Mit dem Schreiben vom 21. Sep. 2007 teilte uns der damalige  Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Schauerte, MdB, mit, dass der „staatlich geprüfte Techniker“ im Anhang III, 2. Thesenstrich, Berufsanerkennungsrichtlinie aufgenommen worden ist.

Die Richtlinie regelt damit den Wirtschafts- und Arbeitsmarkt in der Europäischen Gemeinschaft, also in einem Wirtschaftsraum mit ca. 500 Mio. Einwohnern.

Ergänzend ist zu sagen, dass bei unseren Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium nie die Rede davon war, dass Aktivitäten anderer Technikerverbände vorlagen.

Im letzten Absatz im Schreiben des Staatsekretärs wird dies in „Amtssprache“ bestätigt:  „vom Verein der Techniker engagiert vorgetragen".