ENEV

Die EnEV, die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden.

 

 

Die Energieeinsparungsverordnung wurde als Bundesgesetz novelliert. Der staatlich geprüfte Techniker wurde im § 21 Absatz 4 aufgenommen.

Die Anhörung der Verbände fand am (30.April 2008) im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Berlin statt.

 

Der Verein der Techniker e. V. war dort vertreten. Uns ist nicht bekannt das andere Technikerverbände auch dort waren.

 

 

Die Verordnung trat am 01.10.2009 in Kraft.

Die Neunovellierung trat am 1. Mai 2014 in Kraft.