1. Grundlegendes zum Verständnis

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Zunächst wollen wir Grundlegendes zum Handwerk erklären, denn Handwerk ist mehr als der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die 53 Handwerkskammern.
Die Kammer ist eine Körperschaften des öffentlichen Rechts und Verwaltet sich selbst Grundlage ist die Handwerksordnung.
 
  1. Das Handwerk ist eigentlich etwas Urdemokratisches, wobei die Arbeitgeberseite mit 2/3 und die Arbeitnehmerseite mit 1/3 in der Vollversammlung (Parlament der Kammer) vertreten ist. Die Vollversammlung wie die Ausschüsse der Kammern haben hoheitliche Aufgaben und Rechte.
  2. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wählen den Präsidenten, 2 Vize-Präsidenten und das restliche Präsidium im Verhältnis 2/3 zu 1/3.
  3. Die Vollversammlung wählt die Mitglieder der Ausschüsse z. B. Berufsbildungs- und Prüfungsausschüsse.

 

Es gibt Gremien im Handwerk, die sind 50 % zu 50 % und andere 2/3 zu 1/3 von der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt. Die Arbeitnehmervertreter kommen in der Regel vonseiten der Gewerkschaften. Je nach Gremium und dessen Aufgaben hat die Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite ein Vetorecht, da nach Seiten abgestimmt wird. Es zählt nicht die Mehrheit der Gesamtstimmen, sondern das Einzelergebnis innerhalb der Seiten. Man spricht hier von der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerbank, dass sich bis auf die Bundesebene fortsetzt.

 

Das heißt, die Gewerkschaften haben im Handwerk in vielen Gremien auf der sogenannten Arbeitnehmerbank durch Ihr Vetorecht politische Macht.

 

Auf dem Neujahrsempfang der Handwerkskammer Karlsruhe fand Herr Peter Schühly, VdT, Gelegenheit im persönlichen Gespräch, sich bei Herrn Otto Kentzer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, für die offene Gesprächbereitschaft in den letzten 10 Jahren mit dem Handwerk zu bedanken.

Bild: von rechts Herr Otto Kentzler

            und Herr Peter Schühly