Der Verein der Techniker e. V. fordert:
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Eine hoheitlich verankerte Übersetzung in den Rechtsverordnungen der 16 Bundesländer als Grundlage für die Verankerung in Internationalen Verträgen.
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Die Konstituierung einer Technikerkammer mit folgenden Aufgaben:
• Berufsständische Vertretung
• Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben
• Berufung von öffentlich vereidigten Sachverständigen
• Fortbildungsregelungen nach den Berufsbildungsge setzen
• Paritätische Besetzung der Gremien
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Die Gleichstellung der betrieblichen Kommunikation mit dem Ausbildereignungsschein, ADA.
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Modulare Qualifikationsbausteine auf Niveaustufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens als Rechtsgrundlage § 53 Berufsbildungsgesetz, BBiG.
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Ein bundeseinheitliches „Kleines Planvorlage Recht“ für Bautechniker.
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Die Gleichstellung der Staatlich Geprüften Techniker als TÜV - Prüfer analog zu den Ingenieuren (geregelt über eine entsprechende Fortbildungsregelung).
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Praxisorientierte Studiengänge aufbauend auf der Technikerausbildung.
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Umwandlung der Technikerschulen zu Akademien mit rechtlichem Status in den Schulgesetzen und Rechtsverordnungen.
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Weg mit der Bezeichnung „Fachschüler“ hin zum "Studierenden" wie z.B. in Hessen.
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Das Ausstellen von Techniker - Urkunden neben dem Zeugnis.
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Das automatische Ausstellen des Europassen an den Technikerschulen mit den Abschlusszeugnissen
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Rückwirkende Ausstellung der Einstufung des staatlich geprüften Technikers / Gestalters / Betriebswirt in Deutschen Qualifikationsrahmen
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Internationale Übersetzung