5. Das Präsidium der Kammer

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Die Vollversammlung wählt den Präsidenten, den Vizepräsidenten der Arbeitgeberseite und den Vizepräsidenten der Arbeitnehmerseite.

Das Präsidium besteht wie die Vollversammlung aus der Arbeitgeberseite zu 2/3 und aus der Arbeitnehmerseite zu 1/3.