4. Die Handwerkskammer

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Die HANDWERKSKAMMERN sind :

a. Körperschaften des öffentlichen Rechts ,

b. haben eine Selbstverwaltung ,

c. Die Selbstverwaltung / Vollversammlung -> Parlament der Kammer

ZUSAMMENSETZUNG DER HANDWERKSKAMMERN:

Die Vollversammlung besteht aus Mandatsträgern

o 2/3 Arbeitgeberseite

o 1/3 Arbeitnehmerseite / Gewerkschaften

Die Vollversammlung wählt

o den Präsidenten

o einen Vizepräsidenten von Seiten der Arbeitgeber

o einen Vizepräsidenten von Seiten der Arbeitnehmer

 

§  Damit vertritt der Handwerkskammertag die Belange der Arbeitnehmer und auch der selbstständigen staatlich geprüften Techniker im Handwerk.

Die Handwerkskammern sind Körperschaften  des Öffentlichen Rechts, in Deutschland gibt es z. z. 53 HWKs, die sich selbst verwalten. Sie sind damit unabhängig voneinander und treffen ihre Entscheidung  in der Selbstverwaltung, die durch die Handwerksordnung geregelt ist. Ihre Mitglieder sind die Handwerksbetriebe, also die Inhaber der Betriebe, die Mitarbeiter und die Auszubildenden.  Die Handwerkskammer ist dank ihrer Selbstverwaltung etwas Urdemokratisches.