Der Techniker Deutsch

Die Voraussetzung zur Zulassung zur Technikerschule

Die Voraussetzung zur Zulassung an der Technikerschule ist in der Regel eine abgeschlossene dreijährige berufliche „Erstausbildung“.

Diese findet im Dualen System statt. Das bedeutet, man durchläuft eine dreijährige Lehre im Betrieb, die begleitet wird durch den erfolgreichen Abschluss einer Berufsschule.

Das Duale System ist in der deutschen Berufsausbildung das Zusammenwirken zwischen beruflichen Schulen, den Ausbildungsbetrieben und den Kammern, die auch die Prüfungen abnehmen.

Als Abschluss erfolgt die Gesellenprüfung im Handwerk oder die Facharbeiterprüfung in der Industrie, die durch eine Kammerprüfung abgelegt wird.

•         Zwingend erforderlich ist nach der Erstausbildung eine ein- bis zweijährige Tätigkeit im erlernten Beruf.

•         Alternativ hierzu genügt der Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens 5 bis 7 Jahren.

In der Regel sind die Studierenden bevor sie die zweijährige Fachschule besuchen, drei bis vier Jahre in der Praxis als Facharbeiter tätig.

Bedingt durch die Erstausbildung und die zwingend erforderliche Berufspraxis, erwirbt der staatlich geprüfte Techniker seine ersten praxisorientierten, beruflichen Kompetenzen, – diese können sich im Deutschen Qualifikationsrahmen auf der Stufe 4 oder 5 bewegen – bereits vor dem Besuch der Fachschule.

Im Gegensatz z. B. zu einem Studium mit nur einer Vorbildung durch allgemeinbildende Schulen ist dieses eine fachlich besser fundierte Grundlage, die sich deutlich in geringeren Abbrecherquoten widerspiegelt.

 

Die Fortbildung zum Staatlich geprüften Techniker

In den Technikerschulen wird im Rahmen der Weiter- und Erwachsenenbildung auf der beruflichen Erstqualifikation aufgebaut. Sie bieten Qualifizierungsmöglichkeiten in den Fachbereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Ernährung, Agrar- und Hauswirtschaft, Schifffahrt sowie Sozialwesen.

Die Technikerschulen sind in der Regel als zweijährige Fachschulen in den staatlichen Berufsschulen integriert, oder in privater Trägerschaft unter staatlicher Aufsicht.

Die Lehrpläne der zweijährigen Fachschulen für Technik sind kompetenzorientiert. Die Kompetenzen, die dem staatlich geprüften Techniker vermittelt werden, erfordern didaktische Konzeptionen, die von einer umfassenden praxisbezogenen Handlungsorientierung geprägt sind.

Die handlungsorientierten Lernprozesse und schulisch aufbereiteten Abläufe der Handlungsfelder sind bestimmt durch die Lernfelder bzw. die Schwerpunkte, die als Ziel gesetzt sind.

Die Lernfelder werden vor Ort von den Schulen durch Zielformulierungen konkretisiert. Die einzelnen Schulen besitzen die Freiheit, die entsprechenden Lernsituationen zu organisieren und zu strukturieren. Dies ist angelehnt an die Wirtschaft in der jeweiligen Region.

Bundesweit gibt es ca. 30 Fachrichtungen, wobei sich diese Fachrichtungen wiederum zum Teil in Schwerpunktausbildungen untergliedern. Ca. 90 Schwerpunktschulen in den unterschiedlichsten Sparten, bedingt durch die im Einzugsgebiet ansässigen Industrieunternehmen, bilden zum „Staatlich geprüften Techniker“ aus.

Die staatlich geprüften Techniker haben in zwei Jahren ca. 2400-2800 Unterrichtsstunden zu durchlaufen:

·         Grundlagenfächer in der Fachrichtun (ca. 800 Stunden)

·         Vertiefung im Fachbereich mit Praxisbezug (ca. 800 Stunden)

•      Wahlpflichtbereich, (ca. 160 Stunden)

•      Sprachlicher Bereich (ca. 160 - 240 Stunden Englisch als Prüfungsfach)

•      Betriebliche Kommunikation (ca. 160 - 240 Stunden)

•      Techniker/Projektarbeit (ca. 240 Stunden)

 

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker ist zurzeit in Deutschland laut Ausbildungsbild der Landeskultusministerien eine viersemestrige Weiterbildung in Vollzeit, wobei es auch Teilzeit- und Abendschulformen bis hin zum Fernkurs gibt, die sich jedoch über drei bzw. vier Jahre erstrecken können. Deshalb spricht man bei der Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker immer noch von beruflicher Erwachsenenbildung (Aufstiegsfortbildung).

 

Die Techniker-/Projektarbeit

Im Rahmen seiner Abschlussarbeit erstellt der staatlich geprüfte Techniker die sogenannte Techniker-/Projektarbeit. Die Abschlussarbeit ist Umsetzung von theoretischem und praktischem Wissen mit technischem und wirtschaftlichem Sachverstand und ausgefeilten Präsentationsformen.

Diese wird in der Regel in Gruppenarbeit – also im Teamwork – durchgeführt. Hier erworbene Kompetenzen, die im Fach „Betriebliche Kommunikation“ erworben werden zur, Umsetzung.

Die Studierenden wenden erworbene Handlungs-. Lern- und Sozialkompetenzen in der Gruppe an um fachbezogene Probleme speziell im Dialog mit dem Unternehmen zu lösen.

Die Technikerarbeit ist voll mit einer praxisorientieren Diplomarbeit vergleichbar. Die Technikerarbeit ist Teil der Abschlussprüfung und kann die Prüfung in einem Abschlussfach ersetzen. Je nach Stundentafel sind ca. 160 – 240 Stunden dafür vorgesehen. Die Technikerarbeit ist im Zeugnis mit Note und Thema aufgeführt.

 

Die Technikerarbeit ist nicht nur ein Planspiel „für die Schublade“, sondern die Studierenden sind angehalten Projekte in Zusammenarbeit mit Firmen durchzuführen. Einige Fachbereiche der Technikerschulen betreuen zu 100 % nur Industrieprojekte.

Viele Technikerarbeiten schießen über das erwartete Ziel weit hinaus, wenn Arbeiten aus der Praxis mit 100 bis 200 Seiten versehen mit Berechnungen, normgerechten 3D-Zeichnungen und Skizzen, Bewertungsmatrizen, Plänen und Fotos etc. zur Benotung eingereicht werden. Das verdeutlicht die Identifikation mit der Aufgabe und dem Erlernten.

Die Technikerarbeit wird im ersten Teil der Prüfung zunächst inhaltlich benotet, wird aber im zweiten Prüfungsteil der meisten Technikerschulen bei einer Präsentation in den Firmen und zusätzlich auch im Klassenverband vorgestellt und ebenfalls bewertet.

Hierbei werden alle Möglichkeiten moderner Präsentationstechniken bis hin zu 3D-Animationen eingesetzt.

 

Der staatlich geprüfte Techniker

Der geschichtliche Hintergrund sollte nicht unerwähnt bleiben. Mit der industriellen Revolution begann im Deutschen Reich um 1890 der erste Fachkräftemangel und damit verbunden die Notwendigkeit der Entwicklung eines dreistufigen Berufsbildungssystems, das heute hohe Anerkennung im internationalen Bildungssystem geniest.

Nach groben Schätzungen wurden von 1970 bis 2000 jährlich ca. 30.000 staatlich geprüfte Techniker in Deutschland ausgebildet, sodass wir derzeit von ca. 750.000 bis 1. Mio. staatlich geprüften Technikern in der Bundesrepublik ausgehen können.

Die Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker wurde ursprünglich um 1890 als praxisorientiertes Bindeglied zwischen Meister und Ingenieur vonseiten der Wirtschaft konzipiert. Heute spricht man von praxisorientierten Führungskräften des mittleren Managements. Wobei heute der staatlich geprüfte Techniker in der Wirtschaft immer mehr auf der Ingenieursebene (Bachelor) eingesetzt wird. Damit hat der staatlich geprüfte Techniker seinen Platz in der deutschen Wirtschaft gefunden und entspricht den hohen Qualifizierungsansprüchen des Handwerks, der Industrie und dem öffentlichen Dienst.

Die Lehrpläne der Technikerschulen werden ständig den Bedürfnissen der Wirtschaft angepasst, da der staatlich geprüfte Techniker nicht mehr als Assistent des Diplomingenieurs/Bachelors gilt, sondern selbstständig projektorientiert in eigenverantwortlichen Positionen arbeitet und handelt. In einzelnen Geschäftsbereichen ist dank dem ausgeprägten Praxisbezug der Ausbildung, der staatlich geprüfte Techniker manchem Ingenieur/Bachelor überlegen.

Die staatlich geprüften Techniker sind im dritten Jahrtausend durch ihre Ausbildung hoch qualifiziert. Sie werden heute vermehrt in folgenden Bereichen der Ingenieursebene eingesetzt: Entwicklung und Konstruktion in 3D, Fertigungs- und Betriebsmittelplanung, Projektmanagement, Arbeitsvorbereitung, Vertrieb und Kundenbetreuung, Ausbildung und Mitarbeiterführung, Qualitätssicherung.

Hierzu haben neben den klassischen auch verstärkt neue interdisziplinäre Fächer an den Technikerschulen Einzug gehalten: betriebliche Kommunikation und Dokumentation, Lern- und Arbeitstechniken, Präsentations- und Moderationstechniken, Kommunikation und Rhetorik, Projektmanagement mit Bewertungsschemata.

Quelle zum Begriff: State-certified engineer

Die Kultusministerkonferenz gab 2003 im europäischen Informationssystem EURIDYCE eine Beschreibung des deutschen Bildungswesens auch in Englisch heraus. Dort wurde der Begriff "Staatlich geprüfter Techniker" mit dem Wortlaut state certified engineer“ übersetzt. Diese Übersetzung hat keinerlei rechtliche Wirkung und ist damit keine offizielle Berufsbezeichnung.

 

Seine Kompetenzen

Im Rahmen des „Lebenslangen Lernens“ erwirbt der staatlich geprüfte Techniker durch eine umfassende Aus- und Weiterbildung vielseitige Qualifikationen. Diese Qualifikationen führen zu eigenverantwortlichen Aufgaben und Problemstellungen, die auf Ingenieursebene zu lösen sind.

Die Voraussetzungen dafür bieten sehr flexible, teamorientierte Kenntnisse aus unterschiedlichen Ebenen der Konstruktion, der Fertigung oder anderen beruflichen Tätigkeitsfeldern, u. a. Qualitätsmanagement und Controlling, die es ihm ermöglichen aus Erfahrungen heraus Tätigkeiten mit aktuellem Fachwissen in der Verknüpfung von Praxis und Wissenschaft auszuüben.

I Sein Wissen

Er besitzt die Kompetenz aufgrund seines breiten, vielseitigen und praxisorientierten Wissens – einschließlich der dazu erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen – eigenverantwortliche Tätigkeiten auszuführen, die das neue Fachwissen im Rahmen von Projektmanagement, Produktverbesserungen und Entwicklungen beinhalten.

II Seine Fertigkeiten

Die Kompetenz erbringen, Tätigkeiten auszuüben, die das eigenverantwortliche Erarbeiten von neuen Lösungen im technisch-wissenschaftlichen Bereich wie z. B. Konstruktion, Fertigung, Planung, Prozesssteuerung ermöglichen.

Die Fähigkeit erlangen, Tätigkeiten in einem breiten Spektrum an Methoden zur Bearbeitung von komplexen Problemen auszuüben. Dies kann in leitender Funktion wie z. B. in der Fertigungsplanung, Bauleitung, Prozessteuerung, Verfahrenstechnik usw. erfolgen.

III Seine Sozialkompetenz

Durch immer flacher werdende Hierarchien in den Betrieben übernimmt der staatlich geprüfte Techniker/Gestalter eigenverantwortlich immer mehr Tätigkeiten im Rahmen eines Teams im Betrieb, in den Verwaltungseinheiten, Organisationen oder Unternehmen. Der staatlich geprüfte Techniker/Gestalter besitzt die Kompetenz zur Lösung und Weiterentwicklung von fachbezogenen Problemen auch im Dialog mit anderen Experten aufgrund seiner vielseitigen fachpraktischen und wissenschaftlichen Qualifikationen. Die Fähigkeit zur Sozialkompetenz wird im Rahmen seiner Aus- und Fortbildung vermittelt, in dem dieser im Team Projektarbeiten und Planspiele durchlaufen muss.

IV Seine Selbstkompetenz

Das erforderliche Bewerten und Reflektieren von Prozessen erfordert hohe persönliche Kompetenz. Dank einer hohen, vielseitigen Grundqualifikation und einer regelmäßigen Aktualisierung im Sinne „Lebenslanges Lernen„, in Verbindung mit einer verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, besitzt der staatlich geprüfte Techniker die Fähigkeit „Lern- und Arbeitsprozesse„ neu und nachhaltig zu gestalten.

V Seine Sprachkompetenz

Im Englischunterricht werden Sprachkompetenzen in mündlicher und schriftlicher Form – auf den bereits allgemein erlernten Sprachfähigkeiten aufbauend – mit technischem und kommunikativem Hintergrund vermittelt, um eine Kommunikationskompetenz auf industriellem Niveau zu erreichen.

Seine Tätigkeit erfordert, dass er allgemeine und fachbezogene Gespräche, Vorträge und Konferenzen verfolgen und beantworten kann. Daher muss er in der Lage sein Gespräche und Texte inhaltlich zu verstehen und Sachverhalte zu analysieren.

Zielsetzung ist, dass der Techniker in der Lage ist, situationsbezogen einen fachlich und sachlich klaren mündlichen oder schriftlichen Dialog mit seinem Gegenüber aufzubauen.

Ein Techniker soll die Fähigkeit besitzen, Schriftstücke zu übersetzen und sprachlich so zu bearbeiten, dass die Übersetzung dem Original sehr nahe kommt.

 

Berufsrechtliche Zulassungen / Möglichkeiten

•       Mit der Novellierung der Handwerksordnung können sich staatlich geprüfte „Techniker und Gestalter“ nach § 7.2 in die Handwerksrolle eintragen lassen und sind damit berechtigt, einen Handwerksbetrieb zu führen.

•       „Techniker und Gestalter“ können z. B. als „Öffentlich Vereidigte Sachverständige“ im Rahmen ihrer Eintragung in der Handwerksrolle tätig sein (gerichtliche Gutachten).

•       Der Techniker kann in der Industrie oder im Handwerk als Ausbilder von Lehrlingen tätig sein (erworbene Ausbildereignungsverordnung).

•       Er kann an Beruflichen Schulen oder in der Fortbildung als Fachpraxislehrer tätig sein.

•       Mit der Novellierung des Kraftfahrtsachverständigengesetzes ist der staatlich geprüfte Techniker wie der KFZ–Meister als „TÜV Prüfer/Prüferin mit Teilbefugnissen zugelassen.

•       Der staatlich geprüfte Techniker ist im § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert, die zurückgeht auf die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz.

•       Der Staatlich geprüfte Techniker wurde 2007 in die Richtlinie 2005/36/EU im Anhang III, 2. Thesenstrich verankert.

•       In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin besteht die „Kleine Planvorlage – Recht für Meister und Bautechniker“.

 

Hochschulzugang :

•       Staatlich geprüfte Techniker besitzen einen Hochschulzugang

•       Eine Anrechnung und damit Verkürzung von Studienzeiten ist möglich

•       Erworbene Kompetenzen aus der Erstausbildung und Fortbildungen sind möglich

•       " Lebenslanges Lernen " 

 

Deutscher Qualifikationsrahmen, DQR

Staatlich geprüfte Techniker / Gestalter / Betriebswirte sind auf der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens, DQR

•      Dieser Beschluss wurde am 31.01.2012 veröffentlicht und im Mai 2013 eingeführt.

•      Der Staatlich geprüfte Techniker / Gestalter / Betriebswirte ist auf der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens, DQR analog dem Bachelor eingeordnet worden damit wurde die Gleichwertigkeit von Beruflicherbildung zu den Hochschulabschlüssen festgestellt.

 

 

Zusammenfassend ist zu sagen:

•      Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) orientiert sich am 8-stufigen europäischen Qualifikationsrahmen (EQR in 8 Stufen). Dieser bildet als Meta-Rahmen die Grundlage aller anderen Qualifikationsrahmen innerhalb der Europäischen Union. Mit der Einführung des Qualifikationsrahmens wurden die Grundlagen für mehr Transparenz der Bildungssysteme und der Mobilität von Fachkräften im Europäschen Wirtschaftsraum mit 500 Mio. Menschen geschaffen. Weiteres finden Sie unter:

•      http://www.deutscherqualifikationsrahmen.de

•      Der DQR ist so angelegt, dass weitestgehend Deckungsgleichheit besteht, wodurch die größtmögliche Transparenz von Abschlüssen und Qualifikationen hergestellt wird. Das lebenslangen Lernen, die Inhalte und die damit erworbenen Kompetenzen stehen im Vordergrund. Mit den 8 Stufeneinteilungen des DQR analog des EQR erhofft man sich nun, dass das deutsche Ausbildungs- / Fortbildungssystem im Europäischen Wirtschaftsraum transparenter wird.

•      Damit soll erreicht werden, dass die Kompetenz von Fachkräften auf dem Europäischen Arbeitsmarkt besser erkannt wird. Damit ist der EQR / DQR ein Instrument, das Ordnung im Europäischen Berufsabschluss- und Qualifikations-Babylon bringen soll.

•      Staatlich geprüfte Techniker / Gestalter / Betriebswirte sind praxisorientierte Führungskräfte des mittleren Managements, die in der Wirtschaft auf der Ingenieursebene eingesetzt werden.

Die Niveaus

•        Niveau 1 und 2 die Berufsausbildungsvorbereitung,

•        Niveau 3 die zweijährige berufliche Erstausbildung,

•        Niveau 4 die 3 und 3 1/2 jährige berufliche Erstausbildung,

•        Niveau 5 Fortbildungen, z. B. IT-Spezialisten,

•        Niveau 6 Bachelor, Meister, Fachwirt, Fachschulabschlüsse (staatlich geprüfte Techniker / Gestalter / Betriebswirte),

•        Niveau 7 Master und Fortbildungen der dritten Ebene,

•        Niveau 8 Promotion.

Der Beschluss und seine Umsetzung

•        Es wurde vereinbart, dass mit der Zuordnung eines Berufsabschlusses ( der eine gewisse Qualifikation besitzt ) auf eine der acht Niveaustufen des DQR zwar eine Gleichwertigkeit, aber nicht die Gleichartigkeit festgestellt wird.

•        Der DQR hat weder Einfluss auf das Tarif- noch auf das Berufsausübungsrecht. Ein "Staatlich geprüfter Techniker" ist ein Techniker und kein "Bachelor / Ingenieur".

•        D. h. die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG bleibt in Kraft und regelt das Berufsrecht im europäischen Wirtschaftsraum.

•        die Kultusministerien als Verordnungsgeber sind die zuständigen Stellen für die Umsetzung des Beschlusses. Diese haben jetzt die Aufgabe, die Voraussetzungen zu schaffen für die Eintragung der Niveaustufen im Zeugnis oder einer Bescheinigung.

•        Mit der schrittweisen Umsetzung des Beschlusses soll noch 2013 begonnen werden.

•        Die Staatliche Schule oder die Schulbehörden sind dann zuständig für das Ausstellen der Zeugniseintragungen mit der DQR-Niveaustufe mit einem Hinweis auf den Europäischen Qualifikationsrahmen.

•        Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Schule oder das zuständige Kultusministerium.