Novellierung der HWO

14. Das Spitzengespräch mit den Sozialpartnern

Der Verein der Techniker e. V. hat im letzten Jahr gelernt, dass man nicht der Politik und den Ministerien nachlaufen sollte, sondern selbst die Initiative auf der Spitzenebene ergreifen muss.

Weiterlesen

15. Die Novelliereung der Handwerksordnung

Nach dem die Novelle zur Handwerksordnung vorlag, verfassten wir anhand der Spitzengespräche eine detaillierte Stellungnahme.

Weiterlesen

16. Die Handwerksordung ist in Kraft

Nach § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung, die am 01.01.2004 in Kraft trat, besteht ein Rechtsanspruch von Ingenieuren, Absolventen von Technischen Hochschulen oder Staatlichen bzw. Staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und Gestaltung, sich in den zulassungspflichtigen Handwerksberufen in die Handwerksrolle eintragen zu lassen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass in diesem Gesetz lediglich ein „Anspruch“ auf die Eintragung in die Handwerksrolle besteht. Das Bundeswirtschaftsministerium wurde aber bevollmächtigt eine Rechtsverordnung zu erstellen, die zusätzlich durch den Bundesrat verabschiedet werden musste.