Die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie
Am 20. Oktober 2007 trat die EU–Richtlinie „2005/36/EG" zur gegenseitigen Anerkennung der Berufsqualifikation in Kraft. Der „Staatlich geprüfte Techniker“ wurde in der Qualifikationsstufe 3 Artikel 11 Buchstabe C verankert. Die Berufsanerkennungsrichtlinie legt fest, wie in den EU–Staaten Qualifikationen und erworbene Berufserfahrung anzuerkennen sind. Die Grundlage hierfür ist ein fünfstufiges Qualifikationsschema.
- Schulabschlüsse mit Primär- und Sekundarniveau, Ausbildung oder eine dreijährige Berufserfahrung.
- Prüfungszeugnisse einer berufsbildenden oder technischen Ausbildung oder einen Bildungsabschluss im allgemeinen Bereich der Sekundarausbildung, die mit einer Berufsausbildung ergänzt wird.
- Ein Diplom einer postsekundären Ausbildung von mindestens einem Jahr oder einer Ausbildung, die dem entspricht oder auf vergleichbare berufliche Verantwortung vorbereitet.
- Diplome der Hochschulen und Universitäten von mindestens drei Jahren oder höchstens vier Jahren.
- Diplome von Hochschulen und Universitäten mit mindestens vierjährigem Studiengang.
Die Richtlinie regelt damit den Wirtschafts- und Arbeitsmarkt in der Europäischen Gemeinschaft, also in einem Wirtschaftsraum mit ca. 500 Mio. Einwohnern.
Der Verein der Techniker e. V. erfuhr im Sommer 2005 bei einem Spitzengespräch in Berlin, dass die Europäische Dienstleistungsrichtlinie die Novellierung der „EU–Berufsanerkennungsrichtlinie“ zum Schwerpunkt hatte. Daraufhin wandten wir uns damals an Herrn Dr. Wuermeling, MdEP (Juni 2005).
Herr Dr. Wuermeling nahm sich unseres Anliegens der Verankerung des staatlich geprüften Technikers in der „EU–Berufsanerkennungsrichtlinie“ an. Parallel wandten wir uns an die Bundesregierung. Es folgten hierzu mehrere Gespräche.
Abschließend wandten wir uns am 1. September 2007 erneut an den Parlamentarischen Staatssekretär Hartmut Schauerte, MdB, mit einer Anfrage bezüglich des Standes des Verfahrens. Von Herrn Schauerte wurde uns mit seinem Schreiben vom 21. September 2007 mitgeteilt, dass der „Staatlich geprüfte Techniker“ im Anhang III, 2. Thesenstrich, aufgenommen worden ist.
Ergänzend ist zu sagen, dass bei unseren Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium nie die Rede davon war, dass Aktivitäten anderer Technikerverbände vorlagen.
Im letzten Absatz im Schreiben des Staatsekretärs wird dies in „Amtssprache“ bestätigt:
„vom Verein der Techniker engagiert vorgetragen".
2011 folgte eine Neunovellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie zu der wir eine Stellungnahme abgaben anbei Auszug der Stellungnahme des BMWI :
Das Abschließende Schreiben von Staatsekretär Rainer Baake folgte 7. Mai 2014