6. Die Novellierung der Handwerksordnung - datierten Zusammenfassung unserer erfolgreichen Arbeit

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Hier finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung unserer erfolgreichen Arbeit und der von uns geführten Spitzengespräche im Vorfeld und während der Novellierung der Handwerksordnung. Wir versuchen hierbei auch etwas auf die Hintergründe einzugehen. Wenn man Hintergründe nicht kennt, versteht man nicht, warum ein Verein der Techniker e. V. als einziger Vertreter des dt. Technikers das ganze Gesetzgebungsverfahren, also die Novellierung der Handwerksordnung mit anschließender Novellierung der Rechtsverordnung zur HWO maßgebend begleitet.

Der VdT nahm nach seiner Konstituierung im Sommer 2001 Kontakt mit dem Bundestagsabgeorteten Christian Lange auf, der zu dieser Zeit unter der Regierung Schröder als Mitglied des Bundeswirtschaftsausschusses für Handwerk in der SPD-Bundestagsfraktion zuständig war.

 

 

Parallele erfolgte die Kontaktaufnahme mit dem Bundeswirtschaftsministerium, den Wirtschaftsministerien der Länder, dem Handwerk und den Gewerkschaften als Sozialpartner. Ziel war die Gleichstellung des Technikers und Gestalters analog des alten § 7 HWO, den sogenannten Ingenieursparagrafen.

Die so genannten „Leipziger Beschlüsse“ wurden vom Bundländerausschuss für Handwerksrecht beschlossen. Dort sind die Vertreter der Wirtschaftsministerien der Länder unter dem Vorsitz des Bundeswirtschaftsministeriums vertreten; das Handwerk wird gehört. Hier wird Aktuelles zum Handwerk und zum Handwerksrecht besprochen. Je nach Erfordernissen werden Beschlüsse gefasst, da die Wirtschaftsministerien die Rechtsaufsicht der Kammern sind.

Die Beschlüsse sind je nach Rechtslage als Empfehlung zu sehen, denn mit diesen kann die bestehende Gesetzeslage z. B. bei der Auslegung der Handwerksordnung nicht außer Kraft gesetzt werden.