10. Unsere Gespräche mit der HWK Karlsruhe

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Nicht nur auf der Bundesebene, sondern auch mit der Handwerkskammer Karlsruhe waren wir im Gespräch bezüglich der Eintragung von Technikern in die Handwerksrolle. Hierbei ging es um die Umsetzung des § 8 der aktuellen Handwerksordnung (Ausnahmebewilligung).

Hierzu überreichten wir die Briefe aus den Ländern auch der HWK-Karlsruhe.

Der Grundgedanke der mit Herrn Lutz, dem Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer besprochen wurde, war die Prüfung und der direkte Eintrag durch die Kammer. Bei einer drohenden Ablehnung wird der Antrag dem Regierungspräsidium zur abschließenden Prüfung direkt vorgelegt werden.

Der Vorteil wäre eine Verkürzung des Verfahrens. Denn zum jetzigen Zeitpunkt kann das Prüfungs- und Widerspruchsverfahren bis zu 8 Monaten dauern.

Ergänzend ist zu sagen dass die Region Karlsruhe und damit auch der Kammerbezirk zu den wirtschaftlich stärksten Regionen in Deutschland zählt. Die HWK hat nach unserem Eindruck daher ein Eigeninteresse zur Sicherung von Arbeitsplätzen und der Sicherung von Existenzgründungen und Betriebsübernehmen durch gut ausgebildete Staatlich geprüften Techniker.