Das Installationsverzeichnis

Mit Inkrafttreten der Handwerksordnung am 01.01.2004 mussten weitere Regelungen für die staatlich geprüften Techniker aus den Bereichen Elektro-, Gas-, Heizungs-, Wasser- und Gebäudesystemtechnik getroffen werden, um diesen die Eintragungen in die Installationsverzeichnisse der Netzbetreiber und Stadtwerke zu ermöglichen.

Das Problem ist hierbei nicht die Eintragung in die Handwerksrolle. Sobald die Voraussetzung wie bei den Meistern vorliegt, wird diese in die Rolle eingetragen.

 

 

Die Netzbetreiber fordern vom Meister zusätzlich wie von allen anderen, die in die Installationsverzeichnisse eingetragen werden wollen, den sogenannten Sicherheitsschein. Dieser kann Teil der Meisterprüfung sein.

Wir wandten uns mit dem Schreiben vom 01.12.2003 an den damaligen Parlamentarischen Staatssekretär Rezzo Schlauch, MdB, da wir in der Planung eines Spitzengespräches mit den Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums, der Kultusbehörde, dem Verband der Netzbetreiber, der Gas-/Wasserwirtschaft, der Zentralverbände des Elektro-, Gas- und Wasserhandwerks, dem Berufsschullehrerverband und den Technikerschulen als Experten der beruflichen Bildung waren.


Das Bild zeigt die Teilnehmer der Sitzung vom 26.02.2004 in den Bruchsaler Stadtwerken, denen wir hiermit danken.

Bei der ersten Sitzung dieser Art in der Geschichte der deutschen Technikerbewegung wurde im Wesentlichen den Vertretern der Energiewirtschaft die Vergleichbarkeit zwischen der einjährigen Meister- und der zweijährigen Technikerausbildung dargelegt.

Die Energieversorger legen Wert auf die Netz- und Versorgungssicherheit und damit auf den Schutz des Verbrauchers und derer Anlagen. Dadurch ist es erforderlich, dass nur hoch qualifizierte Fachleute in die Installationsverzeichnisse eingetragen werden.

Mit dem Sicherheitsschein soll gewährleistet werden, dass jeder, der die Eintragung beim Netzbetreiber anstrebt, ob Meister, Techniker, Ingenieur oder Altgeselle, über den entsprechenden Bildungsstand verfügt.

Hierzu wurden mittlerweile dementsprechende Fortbildungsmöglichkeiten geschaffen.

 

 

2. Das Installationsverzeichnis und der Installateurausschuss

Das Installationsverzeichnis (Strom/Gas/Wasser) führt in der Regel der Energieversorger. Es ist ein Verzeichnis derer die die Qualifikation nachweisen und damit die Zulassung der Netzbetreiber haben im Bereich Gas, Wasser und Strom am Netz zu arbeiten.

Grundlage hierfür ist der sogenannte „Sicherheitsschein“. Fortbildungskurse und Prüfung für diesen werden z. B. von den Innungen angeboten und durchgeführt.

Die Bundes- und Installateurausschüsse gehen auf eine jahrzehntelange Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und dem Handwerk zurück. In diesen werden technische Neuerungen der Installation der Strom-, Wasser- oder Gaszähler diskutiert und festgelegt.

 

3. Anmerkung:

Nach der Sitzung vom 26.02.2004 in den Bruchsaler Stadtwerken gab es ein Pressegespräch mit den Badischen Neuesten Nachrichten und eine Veröffentlichung auf der VdT Seite.

Anfang August 2004 erhielten wir zu unserer Überraschung ein Rundschreiben aus dem Wirtschaftsministerium an die Technikerverbände dem offenbar eine Anfrage in der Sache vorweg ging.

Bitte beachten Sie die im Schreiben aufgeführten Daten. Insbesondere den letzten Satz!

Wir haben aus der Sache gelernt und veröffentlichen seitdem nichts mehr, was politisch nicht abgeschlossen ist, speziell gegenüber nicht VdT-Mitgliedern.

Wir bitten dafür um Verständnis. Dank unserer Netzwerke sind wir in vielen Bereichen politisch führend!

 

 

4. Fachtagung Techniker im Handwerk

Am 29.09.2005 fand in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) in Frankfurt die erste Fachtagung zum Thema Staatlich geprüfte Techniker und Gestalter im Handwerk statt. Ein Schwerpunktthema war das Installationsverzeichnis.

Schwerpunkt der Tagung war die Zuordnung der Technikerabschlüsse bei der gewerksübergreifenden Eintragung in die Handwerksrolle und die Eintragung in die Installationsverzeichnisse der Energieversorger.

Mit Inkrafttreten der Handwerksordnung am 01.01.2004 wurden die rechtlichen Grundlagen zur Eintragung der staatlich geprüften Techniker und Gestalter in die Handwerksrolle geregelt.

Dieser folgte die Rechtsverordnung als Voraussetzung unter denen staatlich geprüfte Techniker und Gestalter als selbstständige Unternehmer in die Handwerksrolle eingetragen werden können.

 

Als Ehrengäste der Fachtagung konnte der VdT die folgenden Teilnehmer gewinnen:

  • Klaus Feuler, Vizepräsident, Deutscher Handwerkskammertag (DHKT)
  • Wolfgang Oppel, Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Claus Dreves, IG Metall
  • Horst-Henning Wilke, Stv. BLBS Bundesvorsitzender

Nach der Begrüßung und einer kurzen Ansprache durch die Vertreter der Spitzenverbände folgte eine Diskussion zum Thema Installationsverzeichnis, Prüfungswesen und Eintragungspraxis.

Das Einführungsreferat zur Eintragung in die Installationsverzeichnisse der Netzbetreiber führte Herr RA Baumeister. Hierfür herzlichen Dank.

Es folgte ein längere und ausführliche Diskussion mit den Vertretern der Technikerschulen, die zahlreich erschienen waren.

Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung war der aktuelle Sachstand zur Umsetzung der Rechtsverordnung zur Handwerksordnung.

Die gesamte Moderation lag bei Rolf Dörflinger, OStD a. D., Ehrenvorsitzender des BLBS Baden-Württemberg, dem wir hiermit unseren Dank aussprechen.