Im Sommer 2008 wurde das Schornsteinfegergesetz novelliert. Auch hier setzte sich der Verein der Techniker e. V. für unseren Berufsstand ein.
Im Rahmen des EU-Rechtes fällt das Schornsteinfegermonopol, das bedeutet, dass sich staatlich geprüfte Techniker im Bereich Heizungs-, Lüftungs- und Gebäudesystemtechnik – wenn die handwerklichen Voraussetzungen erfüllt sind – sich analog des Schornsteinfegermeisters eintragen lassen können.
Damit können sich die Kollegen nach der Eintragung in die Handwerksrolle um einen Bezirk bewerben oder einfach nur haupt- oder nebenberuflich selbstständig als Schornsteinfeger arbeiten.
Schreiben (Novellierung) vom:
Frau Lena Strothmann, MdB 11.09.2008
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Frau Edelgard Bulmahn, MdB 24.11.2008
- Die Vorsitzende -
Bundeswirtschaftsministerium
Abschließendes Schreiben 12.01.2012