Schornsteinfegergesetz

Im Sommer 2008 wurde das Schornsteinfegergesetz novelliert. Auch hier setzte sich der Verein der Techniker e. V. für unseren Berufsstand ein.

Im Rahmen des EU-Rechtes fällt das Schornsteinfegermonopol, das bedeutet, dass sich staatlich geprüfte Techniker im Bereich Heizungs-, Lüftungs- und Gebäudesystemtechnik – wenn die handwerklichen Voraussetzungen erfüllt sind – sich analog des Schornsteinfegermeisters eintragen lassen können.

Damit können sich die Kollegen nach der Eintragung in die Hand­werks­rolle um einen Bezirk bewerben oder einfach nur haupt- oder nebenberuflich selbstständig als Schornsteinfeger arbeiten.

Schreiben (Novellierung) vom:

Frau Lena Strothmann, MdB 11.09.2008

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

 

Frau Edelgard Bulmahn, MdB 24.11.2008

- Die Vorsitzende -

Bundeswirtschaftsministerium

 

 

Abschließendes Schreiben 12.01.2012