Grundlegendes

1. Grundlegendes zum Verständnis

Zunächst wollen wir Grundlegendes zum Handwerk erklären, denn Handwerk ist mehr als der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die 53 Handwerkskammern.

Die Kammer ist eine Körperschaften des öffentlichen Rechts und Verwaltet sich selbst Grundlage ist die Handwerksordnung.

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2. Grundlegendes zur Novellierung der Handwerksordnung

Im Sommer 2001 noch in Gründung führten wir die ersten Gespräche mit dem Handwerk und dem Deutschen Gewerkschaftsbund, DGB, und den Einzelgewerkschaften, (IG BAU, IG Metall) als Sozialpartner bezüglich der Anerkennung des staatlich geprüften Technikers und Gestalters im Handwerk. Im Frühjahr 2002 wurden wir über den Beschluss des Handwerks bezüglich der Gleichstellung der Techniker analog des Ingenieurs bei der Eintragung in der Handwerksrolle informiert. Der Beschluss des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Einzelgewerkschaft folgte.

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