2. Die Gewerkschaften im Handwerk

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund, DGB ,und die Einzelgewerkschaften, z. B. IG – Metall, IG – BAU, Verdi. Die Gewerkschaften haben, sowohl auf der Sozialpartner- Ebene als auch durch die Arbeitnehmervertreter, in den Handwerkskammern und im Handwerkstag eine gewichtige Stimme und damit politische Macht im Handwerk.

Sie stellen in den Kammern, in den Landeshandwerkskammertagen und im Deutschen Handwerkstag die Vizepräsidenten der Arbeitnehmerseite.

Ausschüsse wie. z. B. die Berufsbildungsausschüsse sind paritätisch besetzt (also gleich stark besetzt), die Entscheidungen werden durch Abstimmen im Block herbei geführt, in der keine Seite überstimmt werden kann, da jede Seite nach außen nur eine Stimme hat.

Die Arbeitnehmervertreter wählen ihre Mitglieder in die Prüfungsausschüssen.

Die Weiterentwicklung und Neuentwicklung von Berufs- / Meisterabschlüssen ist Sache der Sozialpartner im Handwerk.  Also der Arbeitgeberverbänden des Handwerks und der Fachgewerkschaften.

Das heißt, die Gewerkschaften haben bei vielem, was das Handwerk betrifft, Mitspracherecht und damit politische Macht.