Das Kraftfahrsachverständigengesetz ist novelliert!

Die Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes ist mit Zustimmung des Bundesrates am 15.04.2011 erfolgt.

Damit wird für den staatlich geprüften Techniker die Anerkennungsvoraussetzung geschaffen, um „amtlich anerkannter Prüfer mit Teilbefugnissen“ zu werden (im Volksmund: TÜV-Prüfer). Mit der Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschrift werden den staatlich geprüften Technikern der Fachrichtungen Fahrzeugtechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik neue berufliche Türen geöffnet.

Seit seiner Gründung arbeitet der VdT, in vielen Projekten daran, sowohl die gesellschaftliche Anerkennung als auch die schulischen und beruflichen Möglichkeiten der staatlich geprüften Techniker zu verbessern.

Mit der Novellierung des § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Kraftfahrsachverständigengesetzes (KfSachvG) hat der VdT den Kollegen aus den Fachbereichen neue berufliche Perspektiven eröffnet.

Mein Freund, der Baum

Bedingt durch ehrenamtliches Engagement vonseiten der sachkundigen Kollegen aus dem VdT-Vorstand konnte so den staatlich geprüften Technikern ein weiteres Berufsfeld eröffnet werden.

Trotz des Erfolges will sich der VdT nicht auf seinen „Lorbeeren" ausruhen und sich weiterhin für die Belange der staatlich geprüften Techniker engagieren. In den nächsten Tagen wird der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und damit wird dieses in Kraft treten.

Es ist auf die Initiative des Vereins der Techniker e. V. zurückzuführen, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung und der zuständige Bundländerausschuss das Thema Techniker und „TÜV-Prüfer" aufgegriffen hat und es damit so zur Gesetzesnovelle kam. Bitte beachten Sie den letzten Satz des Schreibens aus dem Verkehrsministerium.

 

Zusammenfassung zum Gesetzgebungsverfahren

Das Kraftfahrzeugsachverständigengesetz (KfSachvG)

Am 1. November 2002 starteten wir unser erstes Anschreiben in Sachen Aufnahme Staatlich geprüfter Techniker in das Kraftfahrzeugsachverständigengesetz.

Der zuständige Bundländerausschuss lehnte im Feb. 2003 unsere Forderungen zunächst ab, aber eine Ablehnung heißt noch lange nicht, dass man in der Verbandsarbeit aufgeben sollte.

Der Techniker im Kraftfahrzeugsachverständigengesetz

Im Rahmen der Novellierung der Handwerksordnung wandten wir uns erneut an das Bundesverkehrsministerium (2004).

 

 

 

Mit den Schreiben vom 29.07.2004 teilte uns das Ministerium mit, dass das Kraftfahrzeugsachverständigengesetz zum 01.01.2006 geändert werden soll.

Bitte beachten Sie den letzten Satz des Schreibens aus dem Verkehrsministerium.

Der 01.01.2006 kam.

Der 01.01.2006 kam, aber das Gesetz war nicht novelliert. 2007, 2008, 2009. Sie können davon ausgehen, dass wir in diesen Jahren im Kontakt mit den Ministerium waren. Von dort wurde uns sinngemäß mitgeteilt, dass man nicht bereit sei, das Gesetz nur für den Berufsstand des Staatlich geprüften Technikers zu ändern. Man beabsichtige, dies im Rahmen einer Neunovellierung des gesamten Gesetzes zu tun.

 

 

Durchführung von Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung

Zum 01.04.2006 folgte die Änderung der Anlage VIII c StVZO, die die Durchführung von Sicherheitsprüfungen, Abgasuntersuchung an Zweikrafträdern und die Durchführung von Prüfungen (Nr. 2.4. 2 der Anlage XVII a StVZO) regelt.

Die Novellierung des Kraftfahrzeugsachverständigengesetzes (KfSachvG)

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2009 haben wir die für diesen Bereich zuständigen Bundestagsabgeordneten angeschrieben und unsere Forderungen erneut gestellt.

Die Antworten:

 

Nach der Bundestagswahl (Schwarz/Gelbe Regierung) schrieben wir erneut am 06.12.2009 das Verkehrsministerium an und erhielten eine positive Antwort am 23.12.2009.

Und dann ging es aber Schlag auf Schlag.
Die Gesetzesnovelle wurde uns zur Stellungnahme vor der Sommerpause 2010 zugesandt. Nach der Sommerpause ging das Gesetz ins Gesetzgebungsverfahren.