8. Die Kreishandwerkerschaft ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts

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Sie ist der freiwillige Zusammenschluss der Innungen. Die Kreishandwerkerschaft übernimmt Aufgaben der Innungen, wenn Sie diese auf Antrag übertragen bekommen.

§  Sie unterstützen die Innungen bei Ihren Aufgaben.

§  Sie vertreten das Handwerk

§  Sie unterstützen die Förderung der Gewerbe